Ortsgruppe St. Oswald/H.
Herzlich Willkommen!
Wir legen großen Wert auf die Pflege sozialer Kontakte und Hilfestellungen. Für unsere Mitglieder bieten wir ein abwechslungsreiches Programm an. Wir machen Ausflüge, Mehrtagesfahrten und nehmen an den Landesreisen teil. Für unser körperliches Wohlbefinden machen wir in den Sommermonaten wöchentlich Wanderungen, in den Wintermonaten laden wir zum Seniorenturnen ein. Wir laden zu Kulturveranstaltungen ein und bilden uns im Umgang mit den modernen Komunikationsmitteln fort. Deine Sorgen und Anliegen sind uns wichtig und bemühen uns zu helfen. Auf die Sprechtage des Seniorenbundes in unseren Nachbarorten Aigen-Schlägl und Haslach möchten wir besonders hinweisen.
Obmann: Friedrich Stelzer, Tel. 0664 5146333, E-Mail: friedrichstelzer@gmail.com
WICHTIGE TERMINE
Jeden Mittwoch, 8:30 Uhr - 9:30 Uhr im Turnsaal der Volksschule (von Allerheiligen bis Ostern) unter Leitung von Franz Allerstorfer
Seniorenwandern: jeden Donnerstag von Ostern bis Allerheiligen unter Leitung von Franz Allerstorfer (Zeit und Treffpunkt wird jeweils per SMS bzw. WhatsApp mitgeteilt).
Sprechtage der Landesleitung im Jahre 2024 in Haslach und Aigen-Schlägl
Jeden 3. Mittwoch im Monat (ausgenommen August)
im Pfarheim Haslach von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
am Gemeindeamt Aigen-Schlägl von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr
Neben den angeführten Terminen steht Ihnen die Landesleitung nach tel. Terminvereinbarung zur Beratung zur Verfügung. Tel. 0732/775311-0 oder E-Mail: office@ooe-seniorenbund.at
SOZIALMARKT DES ROTEN KREUZES IN AIGEN
Rotkreuz-Märkte sind Einrichtungen des Roten Kreuzes, die armutsgefährdeten und armen Personen Lebensmittel und Waren des täglichen Gebrauches zu einem symbolischen Preis zur Verfügung stellen.
Das Warensortiment variiert je nachdem welche Waren von den Kooperationspartnern gerade zur Verfügung gestellt werden. In den Rotkreuz-Märkten kann daher kein Vollsortiment angeboten werden.
Wer ist einkaufsberechtigt?
Ab 01.07.2019 gibt es in allen Rotkreuz-Märkten einheitliche Richtlinien für Einkaufsberechtigungen.
Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:
1-Personen Haushalt: max. € 1.200,-
2-Personen Haushalt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft): max. €1.700,-
Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 300,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)
Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beläuft sich derzeit auf € 30,- pro Woche. Der Einkaufswert pro Kunde pro Öffnungstag errechnet sich aus € 30,- / Anzahl der Öffnungstage. (Bei zwei Öffnungstagen je € 15,- bei drei Öffnungstagen je € 10,-)
Wie komme ich zu der Berechtigungskarte?
Um in Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, benötigt man eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen können diesen an der zuständigen Rotkreuz-Stellen bzw. Gemeinde beantragen.
Man benötigt dazu:
Einkommensnachweis
Foto
Meldezettel
Lichtbildausweis
Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den jeweiligen Rotkreuz-Markt und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.
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